Die Kosten: Transparent - Fair - den Preis wert

Sie sollen von Anfang an wissen, was unsere Leistung kostet. Deshalb klären wir Ihre Honorarfragen vor einer Beauftragung. An dieser Stelle erhalten Sie schon einmal einen Überblick.

Erfolgshonorare sind gesetzlich nur ausnahmsweise zulässig
Einige Mandanten fragen uns, ob wir auch auf Basis eines Erfolgshonorars arbeiten, unsere Vergütung also vom Erfolg unserer Tätigkeit abhängig machen (z.B. durch Einbehalt eines Teils des erstrittenen Betrages). Der Gesetzgeber sieht in solchen Vereinbarungen eine mögliche Gefahr für die Stellung der Rechtsanwälte als unabhängiges Organ der Rechtspflege, weil die Entlohnung mit den Interessen des Mandanten zu stark verknüft sei. Erfolgshonorare sind daher nach § 49 b Abs. 2 der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) unzulässig. Eine Ausnahme von diesem grundsätzlichen Verbot stellt § 4 a Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) dar.

Wenn danach für Ihren Fall ein Erfolgshonorar in Frage kommt, klären wir die Einzelheiten gerne in einem persönlichen Gespräch.

Unser Anspruch: Eine Leistung, die ihren Preis wert ist
Sie wollen höchste Qualität zu günstigen Gebühren. Ihrem Wunsch kommen wir gerne nach, indem wir bei der Bearbeitung der uns anvertrauten Fälle besonderen Wert legen auf Effizienz, Transparenz und die Kommunikation mit Ihnen. Nach den individuellen Kriterien Ihres Falles vereinbaren wir, wie unsere Vergütung abgerechnet wird. In außergerichtlichen Angelegenheiten kann dies dazu führen, dass Sie weniger zahlen als die gesetzliche Vergütung. In gerichtlichen Angelegenheiten ist uns ein Unterschreiten der gesetzlichen Vergütung untersagt. In jedem Fall aber arbeiten wir daran, dass unsere Leistung für Sie einen entsprechenden Mehrwert realisiert.

Grundsätzlich bieten wir Ihnen im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten alle zulässigen Vergütungsformen an. Von der streitwertabhängigen, gesetzlichen Vergütung über ein Pauschalhonorar bis zum Stundenhonorar sind verschiedene Vereinbarungen denkbar. Dabei unterscheiden wir im Wesentlichen die Bereiche Beratung, außergerichtliche Vertretung und gerichtliche Verfahren.