Beratung - Aussergerichtliche Vertretung - Gerichtliche Auseinandersetzung

In diesen Bereichen vertreten wir Ihre Interessen. Dabei versuchen wir, die Kosten optimal an Ihre Bedürfnisse anzupassen.

Unser Beratungshonorar: Pauschal, stundenweise oder nach dem Streitwert – immer orientiert an Ihren Bedürfnissen
Unter Beratung verstehen wir unsere Tätigkeit, solange sie Ihnen gegenüber erbracht wird und nicht nach außen (z.B. durch Schreiben an die Gegenseite oder ein Gericht) in Erscheinung tritt. Das Spektrum reicht von der mündlichen Beantwortung einer einzelnen Frage über schriftliche Rechtsgutachten bis zur umfassenden Betreuung laufender Angelegenheiten.
Unsere Vergütung kann hier weitgehend frei vereinbart werden. So beantworten wir Einzelfragen mündlich ab einem Honorar von 59,50 € (inkl. Umsatzsteuer). Für umfassendere Auskünfte, die Ihnen auch schriftlich überlassen werden und für Rechtsgutachten bieten wir in Fällen, in denen der Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeit und der Aufwand zu dessen Erledigung von Beginn an zuverlässig bestimmt werden können, gerne eine Pauschalvergütung an. Diese Vergütungsform hat den Vorteil, dass der finanzielle Aufwand für Sie von Beginn an kalkulierbar ist. Ist der Umfang unserer Tätigkeit von vornherein nur schwer einzuschätzen, empfiehlt sich eine Vergütung auf Basis eines Stundenhonorars. Entscheiden Sie sich für diese Variante, zahlen Sie 238,00 € (inkl. Umsatzsteuer pro Stunde bei minutengenauer Abrechnung. Selbstverständlich kommt auch in Betracht, eine Abrechnung nach dem Streitwert anhand der gesetzlichen Gebühren zu vereinbaren.
Für Unternehmen mit laufendem Beratungsbedarf bieten wir auch individuelle Beratunspakete. - bis hin zur „Beratungs-Flatrate“.

Teilen Sie uns Ihren konkreten Bedarf mit und wir unterbreiten Ihnen gerne ein individuelles Angebot.

Außergerichtliche Tätigkeit und gerichtliche Verfahren
Auch im Rahmen unserer außergerichtlichen Tätigkeit, wenn wir also Ihre Interessen gegenüber Dritten nach außen vertreten, bieten wir Ihnen die Abrechnung unserer Leistung anhand von Pauschalen und Stundenhonoraren. Dabei orientieren wir uns auch hier an Ihren jeweiligen Bedürfnissen. Teilen Sie uns Ihre Wünsche bitte mit.

Wenn wir Sie in gerichtlichen Verfahren vertreten, dürfen wir die gesetzlichen Gebühren nicht unterschreiten. Von der Möglichkeit einer Erhöhung der gesetzlichen Gebühren machen wir meist keinen Gebrauch. Gerichtliche Auseinandersetzungen rechnen wir daher nach den gesetzlichen Gebühren ab.

Einen Prozesskostenrechner für diesen Fall finden Sie hier.